Die Verordnung für die Gymnasiale Oberstufe

Die zum 01.08.2002 und zum 01.08.2009 in Kraft getretenen Verordnungen (VOGO bzw. OAVO) sind die rechtsverbindlichen Grundlagen für Unterricht und Abitur in der Gymnasialen Oberstufe. Sie zu kennen, ist wichtig für den Erfolg in der Einführungsphase und Qualifikationsphase und im Abitur.

Daher hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Eckdaten:
Einführungsphase

  • Vorschriften für die Zulassung zur Qualifikationsphase:
    • Bei jedem Fach mit weniger als 05 Punkten: Ausgleich durch einmal 10 Punkte oder durch zweimal 07 Punkte;
    • Bei Deutsch, den beiden Fremdsprachen und Mathematik: Ausgleich nur durch einmal 10 Punkte oder durch zweimal 07 Punkte dieser Fächergruppe;
    • Keine Zulassung zur Qualifikationsphase: bei 00 Punkten in einem Fach oder bei zwei Fächern aus der Fächergruppe Deutsch, beide Fremdsprachen und Mathematik oder bei drei und mehr Fächern unter 05 Punkten.

Qualifikationsphase

Ein Leistungskurs muss eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein; Deutsch ist also kein erstes Leistungsfach; im Grundkursbereich werden die Fächer Deutsch und Mathematik vierstündig unterrichtet.

Jahrgangsstufe 13 - Abitur

Termine: die schriftliche Prüfung findet in der Zeit vom 11. bis 25.03.2010, die mündliche Prüfung vom 25.05. bis 01.06.2011 statt.                      
Unterrichtszeit: der Unterricht für die AbiturientInnen dauert bis zum 13.05.             2011. Prüfungsfächer: Es wird in fünf Prüfungsfächern geprüft (in den zwei Leistungsfächern und in einem Grundkursfach schriftlich, in zwei Grundkursfächern mündlich); unter den Prüfungsfächern müssen vertreten sein: Deutsch und Mathematik, außerdem eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft;
das 5. Prüfungsfach  kann auch eine „Präsentation“ (d.h. ein medienunterstützter Vortrag mit Kolloquium; Bearbeitungszeit vier Schulwochen) oder eine „besondere Lernleistung“ (schriftliche Arbeit und Kolloquium; Antrag zu Beginn der Jahrgangsstufe 13) sein;
nicht zu vergessen ist die sog. „kirchliche Auflage“: Eines der fünf Prüfungsfächer muss eine Alte Sprache oder ev./kath. Religionslehre oder Kunst oder Musik sein.
Um die Vergleichbarkeit der Anforderungen und Leistungen gewährleisten zu können, gibt es festgesetzte Fehlerindices (FI) für alle Fächer: Sie sind in den Fremdsprachen jeweils unterschiedlich, im Fach Deutsch können sie zu einem Abzug von bis zu 4 Punkten führen, in allen anderen Fächern bis zu zwei Punkten.

Hoffen wir, dass durch diese Maßnahmen das Hauptziel dieser und der neuen Verordnung (ab 01.08.2009) erreicht wird – die Verbesserung der Allgemeinbildung und der Kompetenzen für Studium und Beruf.                 

Dr. Rainer Lüddecke, Studienleiter

 

 
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Qualität sichern:
       
Wichtige Hinweise für LEHRERINNEN, ELTERN und SCHÜLERINNEN der Einführungs- und Qualifikationsphase

1)   Damit alle SchülerInnen die richtigen Leistungskurse wählen, wird es am Mittwoch, dem 30.03.2011, für die SchülerInnen der Einführungsphase und ihre Eltern einen Informationsabend geben, an dem alle Aspekte der Leistungskurswahlen angesprochen werden. In den folgenden zweieinhalb Wochen (01. bis 15.04.2011) finden dann die Leistungskurs-Hospitationen statt, die der Orientierung und Entscheidungshilfe dienen. Klassenlehrer, Fachlehrer und Studienleiter stehen zur Beratung zur Verfügung.

2) Nach § 9 (10) der OAVO (Juli 2009) sollten themengleiche Leistungs- und Grundkurse so geplant und aufeinander abgestimmt werden, dass während der Jahrgangsstufe 12 bzw. der Qualifikationsphase (1. oder 2. Halbjahr) zeitgleich von allen SchülerInnen dieselbe Klausur geschrieben wird („Vergleichsarbeiten“); die LehrerInnen werden sie dann nach einheitlichen Kriterien korrigieren und bewerten.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 betrifft diese Regelung alle Fächer mit denjenigen Kursen, die themengleich unterrichtet werden. In diesen Zusammenhang gehören auch die sogenannten „Operatoren“ (Schlüsselwörter): Der Operator ist ein Aufforderungsverb (z. B. „erläutern“, „darstellen“, „begründen“), das hinsichtlich des schriftlichen Arbeitsauftrages für größtmögliche Eindeutigkeit sorgt; die Operatoren werden zu Beginn der Einführungsphase vorgestellt und dann als Vorbereitung auf das schriftliche Abitur in allen Klausuren geübt.  

Auch im Sinne der Qualitätssicherung und gewissermaßen als „Generalprobe“ soll im Leistungskurs im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 eine Klausur angefertigt werden, die der der Abiturklausur bezüglich der Zeit (4 Zeitstunden) und des Auswahlmodus (2-3 Themen zur Wahl) entspricht (§14,12).

Hierher gehört auch die Einübung des neuen Prüfmodus in den Leistungskursfächern Englisch, Kunst und Musik: Mit der neuen Verordnung (OAVO 2009) wurden als Ersatz für eine der drei Klausuren in der Q3 und Q4 „Kommunikationsprüfungen“ (Englisch) bzw. „Fachpraktische Prüfungen“ (Kunst, Musik) auf Leistungskursniveau als neue Form des Leistungsnachweises eingeführt. Entsprechende Übungen werden dazu dienen, Art, Inhalt und Niveau solcher Prüfungen kennenzulernen und erfolgreich abzuschließen.

 

3)  Das „Landesabitur“ 2011

Die SchülerInnen der jetzigen Jahrgangsstufe 13 (zukünftig Q3 / Q4) werden die „fünfte Generation“ sein, die im Sommer 2011 nach landesweiten Aufgabenstellungen geprüft werden. Die schriftlichen Abiturprüfungen finden vom 11. bis 25.03.2011 statt.

Um die Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten, werden in allen schriftlichen Fächern (1. – 3. Prüfungsfach) die Aufgabenstellungen gleich sein, d. h. es gibt in jedem der drei Fächer eine Wahlmöglichkeit zwischen 2-3 gleichwertigen Aufgaben. Bitte informieren Sie sich über die Termine der schriftlichen Abiturfächer in unserem aktuellen Terminplaner. Für den gesamten Zeitraum der schriftlichen Abiturprüfungen wird der Unterricht im Umfang des Stundenplans erteilt. Am Tag der schriftlichen Prüfung hat der/die jeweilige AbiturientIn selbstverständlich keinen Unterricht.

Für die mündlichen Prüfungen im 4. und 5. Prüfungsfach und in der  Präsentationsprüfung gilt: Hier werden die Themen weiterhin von den LehrerInnen der Schule gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter der Internetadresse www.kultusministerum.hessen.de. Beachten Sie insbesondere die Liste der sogenannten  „Operatoren“ (Schlüsselbegriffe in den Aufgabenstellungen; diese haben Sie im Unterricht geübt).

In Bezug auf das Landesabitur 2011 seien alle SchülerInnen der Jahrgangsstufe 13 schon jetzt an das fünfte Prüfungsfach erinnert: Dies kann eine „normale“ mündliche Prüfung, aber auch eine Präsentation oder sogar, falls rechtzeitig angemeldet, eine besondere Lernleistung sein.

a) Zur Präsentation melden Sie sich zwar erst im Rahmen der Meldung zur Abiturprüfung an, also vom 29.11. bis 09.12.2010, aber da es sich um einen medienunterstützten Vortrag (mit anschließendem Kolloquium) handelt, ist es wichtig, dass Sie diese Art der Prüfung früh und lange genug üben – bitte richten Sie sich entsprechend darauf ein und nehmen Sie unser AG-Angebot wahr! Damit Sie über die Ansprüche, die an eine Präsentation gestellt werden, Bescheid wissen, haben wir einen „Bewertungsbogen“ entwickelt; Interessenten wenden sich bitte an Herrn Dr. Martin Henniges.

b) Die besondere Lernleistung ist sehr viel langfristiger anzulegen: Diese beantragen Sie schriftlich spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 bei der Schulleitung. Das ist relativ früh und daher nicht ganz ungefährlich, denn die Anmeldung ist verbindlich – ein Widerruf bedeutet, dass Sie das Abitur nicht bestanden haben! Da es sich um eine größere Arbeit im Umfang von mindestens zwei Halbjahren handelt, gilt auch hier: Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu der von Ihnen gewählten Lehrkraft auf!   

c) Denken Sie an die 00-Punkte-Regelung (§26, 6, 3.): „In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse des Prüfungshalbjahres und keine Abiturprüfung einschließlich der besonderen Lernleistung mit null Punkten abge­schlossen sein“!

4) Und noch etwas ist wichtig: Im Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom 01.08.2005, § 72 (4), werden die Informationsrechte von Eltern volljähriger Schüler und Schülerinnen neu geregelt.

(4) Die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres über wesentliche das Schulverhältnis betreffende Sachverhalte, insbesondere über Versetzungsgefährdungen und Nichtversetzungen sowie über Ordnungsmaßnahmen [...] zu informieren, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler dem nicht widersprochen hat. Über den Widerspruch werden die Eltern von der Schule informiert. Damit ist eine enge Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern im Interesse der Schüler auch in der Oberstufe gegeben.

Dr. Rainer Lüddecke,
Studienleiter

 
     
     
     
     
   

 

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